Wirtschaftsstrafrecht
Unsere Empfehlung
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Knierim & Kollegen Rechtsanwälte PartG mbB
Thomas Knierim
Dr. Christian Rathgeber
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GmbH-Geschäftsführerhaftung
Empfehlung | Knierim & Kollegen Rechtsanwälte PartG mbB
Die GmbH ist zwar eine Gesellschaft „mit beschränkter Haftung“, allerdings kann die Geschäftsführung persönlich durchaus „unbeschränkt haftbar“ gemacht werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen können drohen.
Hinweisgeberschutzgesetz
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Insolvenzverschleppung vermeiden
Empfehlung | Knierim & Kollegen Rechtsanwälte PartG mbB
Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen laufen nach deutschen Gesetzen leicht Gefahr, Straftaten zu begehen. Die betrieblichen und persönlichen Haftungsrisiken sollten Sie daher mit einem versierten Fachanwalt für Strafrecht (Wirtschaftsstrafrecht) besprechen und minimieren. Auch das Thema „Compliance“ wird wichtiger. Wir informieren Unternehmen in der Region Rheinhessen, Mainz, Nierstein, Wörrstadt, Alzey, Osthofen, Kirchheimbolanden und Worms.